Jugendgefährdendes Internet-Café?

Betreiber muss eine "gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis" beantragen

onlineurteile.de - Dem Betreiber eines Berliner Internet-Cafés rückte das Gewerbeaufsichtsamt auf die Pelle: In seinem Café konnten Kunden gegen Entgelt Computer für alles Mögliche benutzen, für Internet-Recherchen, für das Austauschen von E-Mails und für Computerspiele. Nach Ansicht der Behörde war jedoch der ganze Laden geprägt durch "Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeiten". Dafür benötige der Inhaber des Internet-Cafés eine "gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis".

Dagegen setzte sich der Geschäftsmann zur Wehr, denn die Einstufung als Spielhalle hatte für sein Geschäft erhebliche Konsequenzen. Das Jugendschutzgesetz verbietet nämlich den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen. Und der Kundenkreis bestand vor allem aus Jugendlichen. Um so wichtiger sei es, ein Erlaubnisverfahren durchzuführen, entschied das Bundesverwaltungsgericht (6 C 11.04).

Dass der Betrieb von Spielhallen oder ähnlicher Unternehmen von einer behördlichen Erlaubnis abhängig gemacht werde, diene vor allem dem Schutz der Jugend. Sie solle ihre Freizeit nicht mit Glücksspielen zubringen. Im konkreten Fall sei das Café einer Spielhalle durchaus vergleichbar, denn die Geräte würden überwiegend für Unterhaltungsspiele benutzt.