Jugendliche lärmen abends auf dem Spielplatz (2)

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Wird ein kommunaler Kinderspielplatz, der am Waldrand liegt, zum Treffpunkt für Jugendliche und junge Erwachsene, die dort nach der offiziellen Öffnungszeit bis in die Nacht hinein Musik machen und feiern, ist diese Lärmbelästigung der Kommune als Betreiberin des Spielplatzes ausnahmsweise zuzurechnen,

weil sie mit ihrer Entscheidung für die schwer zugängliche Lage am Waldrand einen besonderen Anreiz geschaffen hat, den Spielplatz zum Feierplatz umzufunktionieren: Dort fühlen sich die Jugendlichen unbeobachtet und können bei Kontrollen in den Wald laufen — deshalb ist die Kommune hier verpflichtet, gegen die Lärmbelästigung vorzugehen.