Jugendliche zieht von der Mutter zum Vater
onlineurteile.de - Nach der Scheidung der Eltern wohnten die drei Kinder bei der Mutter, der Vater zahlte für sie Unterhalt. Die 1990 geborene, älteste Tochter zog im Januar 2006 zum Vater. Von der Mutter forderte sie von da an 291 Euro Barunterhalt im Monat. Das Amtsgericht lehnte dies ab, weil die Mutter noch zwei Kinder betreue. Der jüngste Sohn sei erst acht. Daher könne die Mutter bestenfalls einen Minijob übernehmen. Derzeit verdiene sie 144 Euro im Monat dazu und sei nicht leistungsfähig.
Das Oberlandesgericht Hamm sah die Mutter dagegen in der Pflicht (11 UF 170/06). Sie könne sich dem Unterhaltsanspruch ihrer Tochter nicht mit der Begründung entziehen, dass sie sich um den kleinen Bruder kümmern müsse. Jeder Elternteil sei verpflichtet, das Existenzminimum für seine minderjährigen Kinder sicherzustellen - im Rahmen seiner Möglichkeiten. Da die Mutter ausgebildete Einzelhandelskauffrau sei, könnte sie beim Neueinstieg in ihrem erlernten Beruf einen Stundenlohn von ca. neun Euro erzielen. Während der Junge in die Schule gehe, könne sie auf jeden Fall arbeiten.
Mit dieser Vorgabe wurde der Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Eine Einschränkung machten die Richter des Oberlandesgerichts allerdings: Es sei zu klären, was bei der Trennung vereinbart wurde. Habe man sich seinerzeit darauf geeinigt, dass sich die Mutter vorrangig den Kindern widmen solle, könne diese Vereinbarung nicht ohne Weiteres aufgekündigt werden. Immerhin liege sie im Interesse der jüngeren Kinder.