Jugendlicher verunglückt beim Kitesurfen
onlineurteile.de - Im April 2008 war ein 15 Jahre alter Junge mit einem erwachsenen Freund nach Holland gefahren, um am Strand von Kijduin ein paar Tage Urlaub zu machen. Der Freund war ein begeisterter Kitesurfer — dabei "zieht" ein Lenkdrachen eine Art Surfbrett übers Wasser — und wollte es dem Jugendlichen beibringen. Am Unfalltag war der Kitesurfer auf dem Meer unterwegs.
Währenddessen hielt sich der Junge mit zwei Bekannten aus dem Hotel am Strand auf, ebenfalls Anfänger im Kitesurfen. Jetzt könne er es mal ausprobieren, meinten die Bekannten. Die Frau lieh dem Jungen ihre Ausrüstung und der Mann bot an, beim Starten am Strand zu helfen. So geschah es. Doch bei seinem Startversuch wurde das Kite von einer heftigen Windboe erfasst. Sie schleuderte den Jugendlichen gegen eine ca. 50 Meter entfernte Strandbude: Seit diesem Unfall ist er vom Kopf abwärts querschnittgelähmt.
Von den Bekannten forderte der Verletzte Schadenersatz: Keiner habe sich mit diesem Sport ausgekannt. Deshalb und bei diesem Wind sei es viel zu riskant gewesen zu starten. Auf diese Idee wäre er selbst nicht gekommen
Doch das Oberlandesgericht Hamm verneinte jede Verantwortung der Bekannten und wies die Klage auf Schadenersatz ab (I-6 U 57/12). Um dem Minderjährigen einen Gefallen zu tun, hätten sie ihm Ausrüstung und Hilfe angeboten. Auch wenn das Paar auf diese Weise das tragische Geschehen in Gang brachte, sei ihm kein Verschulden anzukreiden.
Dass der Bekannte das Kite beim Startversuch falsch aufgestellt oder einen ungeeigneten Startplatz gewählt hätte, sei nach den Zeugenaussagen unwahrscheinlich. Es stehe jedenfalls nicht fest. Dass die Urlaubsbegleiter den Jungen bei zu starkem Wind hatten starten lassen, könne man ihnen auch nicht vorwerfen.
Das Paar habe doch selbst erst mit dem Kitesurfen begonnen: Die an diesem Tag herrschende Windstärke von 5 bis 6 mussten Einsteiger nicht als "zu stark und zu riskant" erkennen und einschätzen. Der einzige, der sich wirklich auskannte, nämlich der erwachsene Begleiter des Minderjährigen, sei zu diesem Zeitpunkt beim Surfen auf dem Meer gewesen. Und er habe den Wind am Morgen des Unfalltages als "gut" bezeichnet.