Jugoslawien-Krieg mitfinanziert?
onlineurteile.de - Es sollte ein politisches Signal für die Öffentlichkeit sein: Mit einer Verfassungsbeschwerde wollten Steuerzahler verhindern, dass ihnen für März 1999 Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen wurden. Wer jetzt Steuern zahle, finanziere damit den von der NATO unter Beteiligung der Bundeswehr gegen Jugoslawien geführten "Aggressionskrieg", lautete ihre Begründung. Das lehnten sie "aus Gewissensgründen" ab.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an (2 BvR 1775/02). Mit den Steuergeldern werde der Staatshaushalt allgemein - ohne jede Zweckbindung - ausgestattet, erklärten die Verfassungsrichter. Über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheide allein das Parlament. Steuererhebung und politische Beschlüsse über die Ausgaben des Staates seien strikt getrennt. In welchem Topf die eigene Steuer - hier also Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - lande und für welchen konkreten Zweck sie ausgegeben werde, sei für den Steuerzahler nicht nachvollziehbar. Deshalb könne er ohne Gewissenskonflikt seine Steuern zahlen, auch dann, wenn er - zu Recht oder zu Unrecht - den Einsatz von Streitkräften kritisiere.