Jungrind büxt während der Rasseschau aus

Verletzte Zuschauerin bekommt Schmerzensgeld von Tierhalter und Veranstalter

onlineurteile.de - Während der Bundesrasseschau für Hochlandrinder führten Rinderzüchter ihre Jungtiere vor. Die Zuschauer standen unmittelbar am Schaugehege, das von einem 1,3 Meter hohen Zaun umgeben war. Ein Züchter brachte sein Tier (an einem Halfter mit einer Führleine) in den Vorführring. Als sich ein weiterer Züchter mit seinem Jungrind näherte, geriet das erste Tier in Panik und sprang über den Zaun ins Publikum. Es riss eine Zuschauerin um, die sich bei der "Attacke" den Unterarm brach und Prellungen am Brustkorb zuzog. Die Frau forderte vom Veranstalter und von den Tierhaltern Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle sprach ihr 2.000 Euro zu (20 U 84/02). Züchter und Veranstalter müssten das Schmerzensgeld zu gleichen Teilen aufbringen, entschied das OLG. Tierhalter hafteten auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die ihre Tiere anrichteten. Und der Veranstalter habe einen zu niedrigen Zaun aufgestellt und sei daher für den Vorfall verantwortlich.

Jungrinder seien immerhin schon so schwer und kräftig, dass die Züchter sie nicht halten könnten, wenn sie aus Angst durchgingen. Dies sei allgemein bekannt: Der Züchter des durchgegangenen Rinds sei bereits ein Jahr früher von einem seiner Tiere durch den Vorführring geschleift worden. Der Veranstalter habe also mit so einem Vorfall rechnen müssen. Zudem seien Jungtiere beweglicher als ältere Rinder und könnten besser springen. Gleichzeitig seien sie auf der Rasseschau ungewohnten Reizen ausgesetzt: lärmende Zuschauer, Lautsprecherdurchsagen etc. Dieser Umstand berge besondere Risiken, da gerade junge Tiere darauf mit Angst oder Nervosität reagierten. Daher hätte der Veranstalter das Vorführgehege besser - mit einem wesentlich höheren und stabileren Zaun - sichern müssen.