"Junior Personalreferent (m/w)" gesucht
onlineurteile.de - Ein großes Unternehmen der Werbebranche schrieb auf einer Internet-Plattform eine Stelle aus: Gesucht wurde ein "Junior Personalreferent Recruiting (m/w)", zu dessen Aufgaben vor allem die internationale Rekrutierung von Fach- und Führungskräften gehörte. Vorausgesetzt wurden ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit Schwerpunkt Personal, erste Berufserfahrungen im Bereich Recruiting, gute EDV-Kenntnisse und gute Englischkenntnisse.
Ein 41 Jahre alter Diplombetriebswirt mit Studienschwerpunkt Personalmanagement bewarb sich, wurde jedoch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Eingestellt wurde ein vergleichbar gut qualifizierter, zehn Jahre jüngerer Bewerber. Der 41-Jährige konnte sich das nur mit seinem Alter erklären und forderte 9.900 Euro Entschädigung: Man habe ihn aufgrund seines Alters diskriminiert. Das könne man schon der Stellenbezeichnung "Junior" entnehmen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg deutete diesen Begriff jedoch ganz anders (5 Sa 847/11). Das beklagte Unternehmen habe mit der Stellenanzeige keinen jungen Personalreferenten gesucht, sondern einen "Junior". Das habe nichts mit dem Lebensalter zu tun. Junior bedeute zwar im Englischen auch "jung". Im Zusammenhang mit der Hierarchie im Unternehmen bedeute es aber etwas anderes, nämlich "von geringerem Dienstalter" oder "von niedrigerem Rang". (Hier verweist das Gericht auf das "Pons Standardwörterbuch Englisch-Deutsch".)
Die Stellenanzeige informiere mit dem Begriff "Junior" über die künftige Position des Personalreferenten in der betrieblichen Hierarchie der Werbeagentur. Inhaber von "Junior"-Positionen seien regelmäßig Mitarbeiter, die in einem Team höherrangigen Mitarbeitern unterstellt seien und weniger Entscheidungskompetenz hätten. Als Bezeichnung für eine betriebliche Stellung werde der Begriff inzwischen auch im Deutschen häufig verwendet.