Käufer eines Einfamilienhauses wollen Garagen-Mieter loswerden

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Haben die Käufer eines Einfamilienhauses, dessen Garage aufgrund mündlicher Vereinbarung

an eine in der Nähe wohnende Mieterin der ehemaligen Hauseigentümerin vermietet ist, das Mietverhältnis über die Garage gekündigt, können sie von der Mieterin die Räumung der Garage verlangen; die Kündigung wäre nur unzulässig, wenn die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrags der Mieterin wäre; ist im Wohnungsmietvertrag jedoch von der Garage keine Rede und wurde das Anmieten der Garage separat vereinbart, ist von zwei rechtlich selbständigen Verträgen auszugehen.