Käuferin wollte kein Fertighaus
onlineurteile.de - Eine Maklerin vermittelte einen Hauskauf und kassierte dafür die vereinbarte Provision. Bereute die Käuferin einfach das Geschäft oder entdeckte sie tatsächlich erst nach Vertragsschluss, dass das Gebäude in Fertigbauweise errichtet worden war? Jedenfalls verlangte sie von der Maklerin die Provision mit der Begründung zurück, diese habe kein Wort darüber verloren, dass es sich bei dem Wohnhaus um ein Fertighaus handelte.
Die Maklerin kann die Provision behalten, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (19 W 26/05). Makler müssten ihre Auftraggeber über alles aufklären, was diese vor Schaden bewahren könne und für die Kaufentscheidung von Bedeutung sei. Dazu zähle die Bauweise der vermittelten Immobilie nicht unbedingt.
Denn ein Fertighaus sei im Vergleich mit einem in Massivbauweise errichteten Haus nicht ohne weiteres weniger wert oder weniger gebrauchstauglich. Anders wäre die Angelegenheit nur zu beurteilen, wenn die Käuferin bei den Vertragsverhandlungen von vornherein klargestellt hätte, dass es ihr auf die Bauweise des Hauses besonders ankomme.
Auch dass Fertighäuser möglicherweise schwieriger an den Mann zu bringen sind oder ungeeignet für einen Dachausbau, begründete für die Richter keine prinzipielle Hinweispflicht: Wenn die Option auf einen Dachausbau für den Kaufentschluss der Auftraggeberin von wesentlicher Bedeutung sei, müsse sie das der Maklerin mitteilen. Nur dann müsse diese die Kundin darüber informieren, wenn diese Option bei einem Kaufobjekt nicht bestehe.