Kaffee aus dem "Drive In"

Beifahrerin verbrüht sich damit einen Oberschenkel: kein Schmerzensgeld vom Schnellrestaurant

onlineurteile.de - Auf dem Weg in die Schule fuhr ein Pärchen mit dem Auto bei einem Schnellrestaurant vorbei, um im "Drive In" Kaffee zu holen. Der junge Mann am Steuer nahm den ersten Becher und reichte ihn seiner Freundin auf dem Beifahrersitz. Sie stellte den Becher zwischen ihre Oberschenkel, um die Hände für den zweiten Kaffeebecher frei zu haben.

Ob der Deckel fest auf dem ersten Becher saß, darüber wurde später gestritten. Jedenfalls landete der heiße Kaffee auf einem Oberschenkel der Beifahrerin, die sich übel verbrannte. Vom Schnellrestaurant verlangte sie 1.500 Euro Schmerzensgeld: Der Verkäufer habe den Deckel nicht richtig aufgesetzt und so die Verbrennungen verursacht.

Ihre Klage gegen den Inhaber des Schnellrestaurants scheiterte beim Amtsgericht München: Dass frisch gebrühter Kaffee heiß sei, verstehe sich von selbst, erklärte der Amtsrichter. Einen Becher mit heißer Flüssigkeit dürfe man nicht zwischen die Beine stellen, ohne zu prüfen, ob der Deckel dicht sei.

Auch das Landgericht München I ging von überwiegendem Verschulden der Verletzten aus (30 S 3668/10). Vorher hatte es die Dichtigkeit der Kaffeebecher geprüft. Es stehe keineswegs fest, dass Restaurantmitarbeiter nachlässig gehandelt hätten, so das Fazit.

Doch selbst wenn jemand den Deckel schlampig aufgesetzt hätte, habe sich die Beifahrerin das Missgeschick selbst zuzuschreiben. Man könne Menschen nicht jedes Risiko abnehmen. Jeder handle auf eigene Verantwortung und müsse auf seine Gesundheit achten.