"Kampfbetonte Härte" bei den "Alten Herren"

Fußball: Spieler haften nur für Verletzungen durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Regelverstöße

onlineurteile.de - Es war "nur" ein Freundschaftsspiel zwischen "Alten Herren", doch die Fußballer kämpften mit Leidenschaft. Ein Stürmer wurde von einem Verteidiger der gegnerischen Mannschaft gefoult. Als er den Ball im Strafraum annehmen wollte, grätschte der Verteidiger von hinten in die Beine. Für dieses Foul sah der Verteidiger "Gelb-Rot" und flog vom Platz.

Der Stürmer erlitt eine Schienbeinprellung und, weil er unglücklich stürzte, auch eine Prellung am Brustkorb. Vergeblich forderte er von seinem Kontrahenten 6.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken wies die Klage ab (5 U 492/09-110).

Wer an einem Kampfspiel wie Fußball teilnehme, erkläre stillschweigend sein Einverständnis damit, dass Spieler nur für Verletzungen durch grobe Regelverstöße hafteten, so das OLG. Diese Haftungsbeschränkung liege im Interesse aller Mitspieler, denn bei sportlichem Wettkampf bestehe immer ein Verletzungsrisiko, selbst bei regelkonformem Verhalten.

Ein grober Regelverstoß liege hier nicht vor: Nach Aussage des Schiedsrichters und einiger Mitspieler habe der Verteidiger versucht, den Ball zu treffen, sei jedoch "zu spät gekommen". Das sei zwar ein Foul gewesen, bewege sich aber im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und Regelverstoß. Auch im Amateurbereich, sogar in einem Freundschaftsspiel zwischen "Alt-Herren-Mannschaften", müssten Spieler damit rechnen, auf "energische und bissige Verteidiger" zu treffen.