Kann eine Ehefrau nach der Trennung verlangen ...

... dass der Mann ihr seinen Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung überträgt?

onlineurteile.de - Während der Ehe war meist die Frau mit dem Toyota unterwegs, den ihr Mann versichert hatte. Das Ehepaar besaß außerdem ein Wohnmobil. Nach der Trennung behielt die Frau den Pkw. Vom Ehemann forderte sie, er solle ihr seinen Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung übertragen, damit sie den Toyota günstiger versichern könne. Darauf wollte er sich nicht einlassen.

Die Frau zog vor Gericht, um die Abtretung des Rabatts durchzusetzen. Aus dem Prinzip ehelicher Solidarität könne man eine derartige Verpflichtung durchaus ableiten, erklärte das Oberlandesgericht Hamm (8 WF 105/11). Das setze allerdings voraus, dass einer der Partner den Pkw versicherte und der andere das Auto während der Ehe ausschließlich benutzte.

Dann hätte nämlich der Fahrer/die Fahrerin den Schadensfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren praktisch allein "verdient", während der Rabatt rechtlich nur dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin zustehe. Diese Differenz rechtfertige einen finanziellen Ausgleich. So liege der Fall hier aber nicht.

Die Ehefrau habe widersprüchliche Angaben dazu gemacht, in welchem Umfang ihr Mann mit dem Toyota gefahren sei. Zuletzt habe sie pauschal behauptet, "zu 90 Prozent" habe sie das Auto benutzt. Das genüge aber nicht, um den Wagen eindeutig ihr zuzuordnen. Auch die Tatsache, dass ihr Mann ein Wohnmobil gekauft habe, tauge nicht als Beweis dafür.

Wohnmobile seien für Urlaubsfahrten konstruiert und für den Alltag in einer Stadt ungeeignet. Sie ersetzten keinen Pkw. Dass der Ehemann "häufig damit unterwegs gewesen" sei, beweise nicht, dass der Toyota ausschließlich von der Frau gefahren wurde. Also sei davon auszugehen, dass das Ehepaar den Schadensfreiheitsrabatt gemeinsam erzielte und finanzieller Ausgleich unnötig sei.