Kanzlei sucht "Volljuristin"

Diskriminierung eines Rechtsanwalts wegen seines Geschlechts?

onlineurteile.de - Arbeitgeber aufgepasst: Gleichberechtigung gilt ohne Wenn und Aber! Eine Rechtsanwaltskanzlei brauchte Verstärkung und wandte sich an die Bundesagentur für Arbeit, die damals noch Bundesanstalt für Arbeit hieß. Der zuständige Mitarbeiter der Behörde gab für die Kanzlei eine Stellenanzeige auf. Darin stand, gesucht werde eine "Volljuristin, gerne auch Wiedereinsteigerin in Teilzeit". Ein Anwalt bewarb sich vergeblich um die Stelle und gewann den Eindruck, er sei wegen seines Geschlechts nicht zum Zuge gekommen. Er verklagte die Kanzlei auf Entschädigung.

Das Bundesarbeitsgericht stellte sich auf seine Seite (8 AZR 112/03). Wenn ein beruflich qualifizierter Bewerber wegen seines Geschlechts nicht eingestellt werde, habe er Anspruch auf Entschädigung. Werde eine Stellenanzeige, so wie hier, geschlechtsspezifisch formuliert, liege der Verdacht nahe, dass das Geschlecht bei der Auswahl eine Rolle spiele und Bewerber des anderen Geschlechts benachteiligt würden. Dass ein Mitarbeiter der Bun-

desagentur für Arbeit die Stellenausschreibung so abgefasst habe und nicht der Arbeitgeber selbst, ändere nichts an dem Faktum der Geschlechterdiskriminierung. (Über die Höhe der Entschädigung hat das Landesarbeitsgericht zu entscheiden.)