"Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss"
onlineurteile.de - Im Schaufenster und in Zeitungsanzeigen warb ein Kölner Kostümhändler für sein Angebot mit dem Werbespruch: "Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss". Allerdings hatte der Geschäftsmann keine Erlaubnis der Musiker, ihren Namen für Reklame zu benutzen.
Die Karnevals-Musikgruppe "Bläck Fööss" singt auf "Kölsch" und ist im Rheinland sehr bekannt. Wegen unbefugter Verwertung ihres Namens verklagten die Musiker den Händler auf Schadenersatz: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab ihnen Recht und setzte eine (so genannte fiktive = nachträglich zu leistende) Lizenzgebühr von 10.961 Euro fest (6 U 9/10).
Dass der rheinische Karneval jedes Jahr die ganze Region bewege, stehe fest, so das OLG. Das stelle aber keinen Freibrief für die Anbieter von Karnevalsartikeln dar, die Namen bekannter Karnevalisten oder im Karneval auftretender Musikgruppen ungefragt für Reklame zu instrumentalisieren.
Um den Absatz seiner Kostüme zu befördern, habe der Händler die Bekanntheit und das positive Image der Musikgruppe ausgenutzt. Nur die Musiker und niemand sonst entscheide jedoch darüber, ob, wie und wofür ihr Name zu Werbezwecken verwendet werde. Wer damit Geld verdienen wolle, müsse auch Lizenzgebühr zahlen. (Die Musikgruppe hat die Lizenzgebühr der Obdachlosenhilfe gespendet.)