Kartoffeln beim Transport vergammelt
onlineurteile.de - Ein Kaufmann aus Neuburg an der Donau wollte über Italien 16 Tonnen Speisefrühkartoffeln aus Israel importieren. Er beauftragte eine Münchner Firma mit dem Transport von Triest nach Neuburg, eine italienische Verladefirma mit dem Umladen am Triester Hafen. Am Karfreitag wurden die Kartoffeln in zwei Waggons eingeladen, dabei wurde eine Waggontüre beschädigt. Nach den Osterfeiertagen brachte der Transportunternehmer den Waggon - mit den Kartoffeln! - zur Reparatur, den anderen ließ er einfach stehen. Erst zehn Tage später trafen die Waggons in Neuburg ein, da waren die Kartoffeln bereits verdorben.
Das Landgericht München I verurteilte die Transportfirma dazu, an den Kaufmann 13.000 Euro Schadenersatz zu zahlen (5 HKO 6112/03). Wenn die Ware erst zehn Tage nach der Übernahme der Fracht eintreffe, sei die Lieferzeit weit überschritten. Dass Kartoffeln bei längerer Transportdauer ohne Kühlung verderben, sei jedem verständigen Menschen klar. Während der Waggon repariert wurde, hätte die Firma die Kartoffeln kühl lagern oder eben auf anderem Wege transportieren müssen.
Aus unerfindlichen Gründen habe sie nicht einmal die Kartoffeln im unbeschädigten Waggon nach Neuburg geschafft. Für die Ladung in diesem Waggon hafte die Firma daher in voller Höhe, während sich der Kaufmann in Bezug auf den beschädigten Waggon einen Abzug von 50 Prozent gefallen lassen müsse. Denn die von ihm beauftragte italienische Verladefirma habe die Waggontür beschädigt und so die Verzögerung des Transports verursacht.