Kasseler Kotelett roh oder gegart?

Der Hersteller muss Verbraucher darauf hinweisen, dass sie rohes Kasseler erhitzen müssen

onlineurteile.de - Ein Berliner Produzent von Fleischwaren verkauft unter anderem ein "Kasseler Stielkotelett" — und zwar roh. Lebensmittelkontrolleure stellten bei einer Probe fest, dass Koteletts mit Salmonellen befallen waren. Das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Bezirksamt beanstandete daraufhin, dass der Hersteller sein Produkt nicht richtig kennzeichne. Ein rohes Kasseler müsse erhitzt werden, bevor man es essen könne. Darüber müsse der Hersteller die Käufer aufklären.

Das sah der Unternehmer überhaupt nicht ein: Er produziere und vertreibe keine gesundheitsschädlichen Lebensmittel. Also müsse er auf den Verpackungen auch keine Warnung aufdrucken. Verbraucher könnten sich über viele Quellen informieren und wüssten über das Risiko von Salmonellen bei Schweine- und Geflügelfleisch Bescheid. Also auch darüber, dass es nur durchgegart konsumiert werden dürfe. Vom Gericht wollte sich der Fleischwarenhersteller bestätigen lassen, dass er am Etikett nichts ändern musste.

Doch das Verwaltungsgericht Berlin gab der Kontrollbehörde Recht (14 K 63/10). Natürlich sei das Lebensmittel als solches nicht gesundheitsschädlich. Aber: Anders als der Hersteller meine, wüssten nicht alle Kunden darüber Bescheid, dass sie dieses Produkt erhitzen müssten. Kasseler Koteletts würden roh und gegart angeboten. Das sei für Verbraucher kaum zu unterscheiden.

Das rohe Produkt sei genauso rosa gefärbt wie ein bereits gegartes Kotelett. Auch durch Betasten könne der Käufer nicht feststellen, ob es roh oder schon durchgegart sei. Ohne Information auf der Verpackung sei es für Verbraucher schwierig, das festzustellen. Und ein Irrtum könne eine Salmonelleninfektion nach sich ziehen. Daher müsse der Hersteller darauf hinweisen, dass das Produkt vor dem Verzehr unbedingt zu garen sei.