Katze im Hotel ausgebüxt
onlineurteile.de - Der Tatort: Ein österreichisches Hotel, anscheinend ein Geheimtipp für deutsche Tierliebhaber. Denn Familie A urlaubte dort mit Katze, Ehepaar B mit Hund. Eines Abends spazierte die Katze durch die offene Balkontüre hinaus und hinein ins nächste Hotelzimmer. Als das Ehepaar B von einem Spaziergang zurückkam, saß die Katze im Zimmer. Frau B sperrte den knurrenden Hund ins Bad und versuchte, die Katze zu verscheuchen.
Die suchte aber nicht das Weite, sondern lief im Zimmer hin und her. Schließlich setzte sich die Katze neben einen Sessel. Das hielt Frau B für eine Chance: Sie griff nach dem Tier, um es hochzuheben und vor die Tür zu setzen. Da biss die Katze sie in den linken Zeigefinger.
Am nächsten Tag musste das Opfer in einer Klinik operiert werden, weil die Hand angeschwollen und entzündet war. Bis heute kann Frau B nicht richtig greifen. Die Haftpflichtversicherung des Tierhalters A zahlte ihr Schadenersatz für die Behandlungskosten und 1.250 Euro Schmerzensgeld.
Als Frau B darüber hinaus die Feststellung verlangte, dass A auch für eventuelle Spätfolgen des Bisses haften müsse, winkten A und sein Versicherer allerdings ab: Die Wunde sei verheilt. Außerdem hätte Frau B die Direktion des Hotels verständigen sollen, anstatt die Katze anzufassen. Sie habe die Reaktion provoziert.
Das Landgericht Bielefeld wollte von einem Mitverschulden der "Gebissenen" nichts wissen (21 S 38/11). Familie A habe die Balkontüre offen gelassen und es dem Tier ermöglicht, aus dem Hotelzimmer auszubüxen. Frau B habe verständlicherweise versucht, den überraschend im Zimmer aufgekreuzten Störenfried ohne viel Aufwand zu verjagen. Für sie sei so eine aggressive Reaktion der Katze nicht vorhersehbar gewesen.
Zu Recht verlange Frau B die Feststellung, dass A verpflichtet sei, für eventuelle Spätfolgen des Katzenbisses einzustehen. So eine Klage sei immer zulässig, wenn der aktuelle Schaden zu künftigen Schäden führen könne. Das treffe hier zu, weil die linke Hand von Frau B wegen der Entzündungsreaktion nicht mehr richtig belastbar sei. Um die Fingernerven herum habe sich ein narbiger Mantel gebildet, sie seien empfindlicher als früher. Ein vorgeschädigter Nerv reagiere schneller mit Schmerzen — auszuschließen seien Spätfolgen daher nicht.