Kauf einer Eigentumswohnung gescheitert
onlineurteile.de - Die Eigentumswohnung war noch nicht gebaut, als der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Die Käufer, ein Ehepaar, wollten sie später vermieten. Doch dazu kam es nicht, denn es gab Zoff mit der Bauträgerin und Verkäuferin, einer Immobiliengesellschaft. Die Käufer beanstandeten Baumängel und traten schließlich vom Kauf zurück. Im folgenden Rechtsstreit schlossen die Parteien einen Vergleich, die Käufer mussten der Bauträgerin 60.000 DM überweisen.
Den Verlust - Vergleichszahlung und 6.692 DM Prozesskosten - machte das Ehepaar als Werbungskosten beim Finanzamt geltend. Das stieß auf Widerspruch: Nur Ausgaben, die dazu dienten, damit Einnahmen zu erzielen, seien bei der Einkommensteuer steuermindernd zu berücksichtigen, teilten die Beamten mit. Hier gehe es aber um Kosten der Rückabwicklung eines gescheiterten Geschäfts, die nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien.
Der Bundesfinanzhof wies diesen Einwand zurück (IX R 3/04). Die Steuerzahler hätten die Wohnung vermieten und so Einkünfte erzielen wollen, stellten die Bundesrichter fest. Zu diesem Zweck hätten sie das Geschäft abgeschlossen. Führe dies nicht zum Erfolg, ändere das nichts an der ursprünglichen Absicht. Daher seien die Ausgaben trotzdem als Werbungskosten anzuerkennen. Nachdem es das Scheitern der Investition erkannte, habe das Ehepaar die Ausgaben auf sich nehmen müssen, um sich aus dem Vertrag zu lösen und so die Höhe der vergeblich aufgewendeten Kosten zu begrenzen.