Kaufrausch?

Kunde darf große Bestellung auf der Weinmesse widerrufen

onlineurteile.de - Eine Weinhandlung aus Baden-Baden richtete ihren Stand auf der Weinmesse "Forum Vini" in München besonders gemütlich ein. Wie im Bistro standen einige Tische nebeneinander und zur Weinverkostung gab es leckere Sachen wie Austern und Lachs. Dieses Angebot nahm ein Ehepaar gerne an, um sich nach dem langen Rundgang auf der Messe zu erholen. Die beiden wurden prima verköstigt und probierten verschiedene Weine. Je länger das Probieren dauerte, desto besser schmeckten die Tropfen ...

Kurz und gut: Schließlich bestellten die beschwipsten Eheleute 30 Flaschen (Champagner und edle Weine) für insgesamt 1.798 Euro. Sie zahlten sofort mit Kreditkarte. Am nächsten Tag kam mit dem Kater die Reue: Die Käufer stornierten die Bestellung und warfen dem Weinhändler vor, er habe sie gezielt in Kauflaune versetzt. Immerzu sei nachgeschenkt worden, bis sie nur noch alles "abnickten".

Das Amtsgericht München musste sich mit dem Streit um die Rückzahlung des Kaufpreises befassen (233 C 26346/03). Grundsätzlich gehörten professionelle Verkaufsmessen und Fachmessen nicht in die Rubrik Freizeitveranstaltung, betonte der Amtsrichter, für die ein Widerrufsrecht der Käufer gelte. Dieses Recht solle - wie auch bei Haustürgeschäften - Kunden davor schützen, überrumpelt zu werden und übereilte Geschäfte abzuschließen.

Doch hier seien die Bedingungen dafür erfüllt: Denn der Weinhändler versuche, potenzielle Kunden durch angenehmes Ambiente (gedeckte Tische, Vitrinen mit Leckereien) zum Bleiben zu bewegen und in eine unbeschwerte freizeitmäßige Stimmung zu versetzen. So wolle er die Kaufbereitschaft erhöhen. Durch die Bewirtung am Messestand bekomme der Verkauf den Charakter einer Freizeitveranstaltung. Daher stehe den Kunden das Recht zu, das Geschäft zu stornieren. Der Händler müsse die 1.798 Euro zurückzahlen.