Kein DSL-Anschluss im Dorf ...
onlineurteile.de - Der Kunde hatte im Mai 2007 mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über zwei Jahre geschlossen. Vertragsinhalt waren Internetzugang per DSL und Telefonieren per Internet. Ein halbes Jahr später zog der Kunde in eine andere Gemeinde des Landkreises, in der noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Der Internetanbieter teilte dem Kunden mit, er könne am neuen Wohnort keinen DSL-Anschluss installieren. Daraufhin kündigte der Internetsurfer vorzeitig den Vertrag. Doch der Anbieter bestand darauf, bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die monatliche Grundgebühr zu kassieren. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof urteilte (III ZR 57/10).
Wenn ein Kunde einen langfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage er grundsätzlich das Risiko, dass er wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse diese Dienstleistung nicht mehr nutzen könne. Ein Umzug stelle prinzipiell keinen Kündigungsgrund dar.
Als Ausgleich für die relativ lange Vertragsdauer habe der Internetanbieter dem Kunden einen niedrigen monatlichen Grundpreis eingeräumt. Darüber hinaus amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden die technische Ausrüstung wie Router und WLAN-Stick zur Verfügung gestellt habe, erst im zweiten Vertragsjahr.