Kein Kinderzuschlag für Großeltern
onlineurteile.de - "Ruht" aufgrund einer psychischen Erkrankung der Mutter deren Sorgerecht für drei Kinder, wird den Großeltern die Vormundschaft für die Enkel übertragen und zahlt die Gemeinde für die Kinder Sozialhilfe, erhalten die Großeltern — die den Bezug von Sozialhilfe vermeiden möchten — keinen Kinderzuschlag;
nach dem Kindergeldgesetz ist er nur für Kinder vorgesehen, die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuchs leben; das ist bei Großeltern trotz Vormundschaft nicht der Fall — ein Vormund tritt im Hinblick auf staatliche Transferleistungen nicht an die Stelle der Eltern.