Kein Patentschutz für Kaffeekapseln
onlineurteile.de - Inhaberin des Patents für Nespresso-Kaffeemaschinen ist die Schweizer Firma Nestec S.A. mit Sitz in Vevey. Sie hat mit einigen anderen Unternehmen Lizenzverträge geschlossen, die Kaffeemaschinen und die zugehörigen Kaffeekapseln herstellen. Zwei weitere Firmen produzieren in der Schweiz — ohne Lizenz von Nestec — Kaffeekapseln, die in Nespresso-Kaffeemaschinen passen. Und sie verkaufen die NoName-Kapseln zum Preis von 29 Cent pro Stück — also um einiges billiger als die Originalkapseln, die zwischen 35 und 40 Cent kosten.
Nestec verklagte die Konkurrenzfirmen wegen Verletzung des Patents: Sie dürften ihre "NoName"-Kaffeekapseln künftig nur noch mit dem Hinweis "Nicht geeignet für Nespresso-Maschinen" anbieten, forderte die Patentinhaberin. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete die Kaffeekapseln nicht als rechtswidriges Plagiat (I-2 U 72/12).
Das Patentrecht von Nestec sei nicht verletzt, so das Gericht. Denn die erfinderische Leistung "stecke" in der Technik der Kaffeemaschine, nicht in Aufbau und Gestaltung der Kapseln. Nur die Maschinen stünden daher unter Patentschutz, die Kapseln würden davon nicht erfasst. Daher dürfen die Konkurrenzfirmen ihre Fremdkapseln weiterhin ohne den Stempel "ungeeignet für " vertreiben.