Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer
onlineurteile.de - Ein Grundschullehrer hat keinen Anspruch darauf, dass im Schulgebäude ein Raucherzimmer eingerichtet wird; die Vorbeugung gegen die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens wiegt schwerer als sein Interesse, zum Rauchen nicht länger das Schulgelände verlassen zu müssen:
Die Schüler sind vor den schädlichen Wirkungen des Passivrauchens zu schützen und um sie vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten, muss auch ausgeschlossen werden, dass rauchende Lehrer auf dem Schulgelände sozusagen als negative Vorbilder wirken.