Kein Schmerzensgeld für toten Hund
onlineurteile.de - Verliert eine Tierhalterin ihren Hund durch einen Unfall — im konkreten Fall wurde eine Labradorhündin von einem Traktor überfahren —, kann die Hundebesitzerin vom Unfallverursacher kein Schmerzensgeld verlangen, um den Schock durch den Verlust auszugleichen;
nur wenn der Tod oder die Verletzung eines nahen Angehörigen die Psyche einer Person so erschüttert, dass ihre Gesundheit geschädigt wird, ist unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld gerechtfertigt; dagegen gehört der Tod eines Haustieres, auch wenn er als schwerwiegend empfunden wird, zum allgemeinen Lebensrisiko.