Keine "Alten" als Erster Gemeinderat?
onlineurteile.de - Hat sich eine 53 Jahre alte Beamtin in einer Stadt erfolglos um die Stelle des Ersten Gemeinderates beworben und besteht — aufgrund einschlägiger Äußerungen des Bürgermeisters — der begründete Verdacht, dass sie allein aufgrund ihres Alters aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde,
schuldet ihr die Kommune Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz; da ungewiss ist, ob die Frau ohne diese Benachteiligung vom Rat der Gemeinde gewählt worden wäre, ist eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts angemessen und ausreichend.