Keine Bilder mehr von den Beckenbauer-Kindern?
onlineurteile.de - 2007 druckten verschiedene Zeitschriften eines Bunte-Blätter-Verlags Fotos der minderjährigen Kinder von "Kaiser" Franz Beckenbauer. Im Namen der Kinder verklagten die Eltern den Verlag auf Unterlassung. Er verpflichtete sich, einige Fotos nicht mehr zu zeigen. Damit waren Franz Beckenbauer und seine Frau jedoch nicht zufrieden: Bis zur Volljährigkeit der Kinder dürften überhaupt keine Fotos mehr erscheinen, forderten sie.
Das ging dem Bundesgerichtshof entschieden zu weit (VI ZR 314/08 und VI ZR 315/08). Selbst wenn die Presse-Berichterstattung das Recht der Kinder am eigenen Bild verletzt habe und Kinder stärker geschützt werden müssten als Erwachsene: Ein so umfassendes Verbot könnten sie nicht durchsetzen.
Wenn es um die Publikation von Fotos gehe, müsse in jedem Einzelfall geklärt werden, was schwerer wiege: das Informationsinteresse der Öffentlichkeit oder das Interesse des Abgebildeten am Schutz seiner Privatsphäre. Eine solche Abwägung der Interessen könne man logischerweise nicht in Bezug auf Fotos vornehmen, die noch gar nicht existierten bzw. von denen man noch nicht wisse, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden.
Die Interessenabwägung sei auch bei Fotos von Kindern notwendig. Ein Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über sie sei aus vielerlei Gründen denkbar. Ein generelles Publikations-Verbot werde dem nicht gerecht und würde die Pressefreiheit beeinträchtigen.