Keine Gebühr für Jahreskontoauszug

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Eine Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse, derzufolge Kunden für einen jährlichen Darlehensauszug eine Gebühr von 15,34 Euro zahlen mussten, benachteiligt die Verbraucher in unangemessener Weise und ist unwirksam; wenn Kreditinstitute für Darlehensverträge einen Jahreskontoauszug erstellen, tun sie das erstens in ihrem eigenen (Buchhaltungs-)Interesse und nicht als Service für die Kunden; zweitens ist das geforderte Entgelt unverhältnismäßig hoch (verglichen mit den tatsächlichen Kosten fürs Drucken und Versenden der Kontoauszüge); prinzipiell müssen Kreditinstitute die Kosten für die Führung von Darlehenskonten selbst tragen.