Keine Rezeptprämie vom Apotheker

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Apotheker dürfen Kunden keine Prämien für die Einlösung von Rezepten anbieten, auch wenn es nur um eine "Kleinigkeit" geht (hier: für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel bekamen sie einen Einkaufsgutschein im Wert von einem Euro, pro Rezept höchstens drei Euro), denn das verstößt gegen die Preisbindung bei Arzneimitteln;

die Preisbindung gewährleistet, dass die Bevölkerung gleichmäßig mit Medikamenten versorgt wird und schützt Apotheken vor ruinösem Preiswettbewerb; diese Ziele werden gefährdet, wenn an sich "geringwertige" Prämien, in großem Umfang verteilt, die Preisbindung letztlich aushöhlen.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz
Aktenzeichen: LBG-H A 10353/12
Entscheidungsdatum: 08.10.2012
Urteilnummer: 52668b