Keine Selbstbedienung in der Apotheke
onlineurteile.de - Apothekenpflichtige Medikamente dürfen nicht per Selbstbedienung angeboten werden — dieses Verbot verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit der Apotheker und ist verfassungsgemäß; wenn sich Kunden an den Apotheker oder anderes geschultes Personal wenden müssen, wird damit sichergestellt, dass sie in der Apotheke sachgerecht informiert und beraten werden,
und so auch das Risiko verringert, dass sie ungeeignete Arzneimittel erhalten oder geeignete Präparate falsch anwenden; Selbstbedienung würde dagegen Beratungsgespräche erschweren — steht der Kunde schon an der Kasse, kommt keines mehr zustande.