Keine Teilzeit im Außendienst
onlineurteile.de - "Das bisschen Ärzte und Krankenhäuser abklappern, schaffe ich doch locker in 30 Stunden pro Woche", meinte ein Pharmareferent. Der Chef war da ganz anderer Meinung und bestand darauf, dass der Angestellte weiterhin Vollzeit arbeitete, also 37,5 Stunden. In 30 Stunden sei das Pensum keineswegs zu schaffen, meinte er. Dann müsse der Arbeitgeber eben eine zweite Teilzeitkraft einstellen, forderte der Beschäftigte, um ihm Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Auch das lehnte das Pharmaunternehmen ab: Ärzte müssten kompetent beraten werden, man müsste also auch Teilzeitkräfte in Schulungen schicken. Das sei viel zu teuer.
Auch das Bundesarbeitsgericht wies den Wunsch des Pharmareferenten nach Teilzeitarbeit im Außendienst zurück (9 AZR 409/04). Der Arbeitgeber habe hier eindeutig die besseren Argumente. Es lohne sich nämlich nicht für ihn, eine Teilzeitkraft einzustellen: Sie müsste genauso eingearbeitet werden und ständig Fortbildungen, Arbeitskreise und Seminare besuchen wie Vollzeitkräfte.
Immerhin hätten die Referenten im letzten Jahr 142,5 Stunden Weiterbildung absolviert. Dies bedeute, dass sich ein Vollzeitbeschäftigter während neun Prozent seiner Arbeitszeit auf Fortbildung befinde. Bei einer Teilzeitkraft mit 7,5 Stunden wöchentlich wären es 40 Prozent. Das stünde in krassem Missverhältnis zu deren Arbeitsleistung und sei für das Unternehmen deshalb unzumutbar.