Kellner schickte Straßenmusiker weg
onlineurteile.de - Eine Zeitschrift für Popkultur veranstaltete 2007 ein kleines Experiment: Zwei Sänger - darunter Rea Garvey, Sänger der Band Reamonn - traten als Straßenmusikanten in Heidelberg auf. Die Aktion sollte eine Art von "Bordsteinduell" darstellen und zeigen, wie schwer es Straßenmusiker haben. Als Rea Garvey vor einem Restaurant Gitarre spielte und sang, kam nach einer Weile ein Kellner heraus und schickte ihn weg: Hier dürfe der Gitarrenspieler keine Musik machen, sonst bekomme er, der Kellner, Ärger mit dem Chef.
Diese Szene wurde von Mitarbeitern des Magazins fotografiert und zu einem Artikel verarbeitet. Ein Foto zeigte den Kellner, wie er den Musiker verscheuchte. Kommentar: "Dann stürmt plötzlich ein Kellner aus dem Restaurant ... Sie können hier keine Musik machen". Rea Garvey entschuldigte sich, grinste, schüttelte ihm die Hand und packte die Gitarre ein. "Das ist wirklich authentisch. Die gleiche Erfahrung habe ich früher auch gemacht. Egal, wie gut oder schlecht du spielst - irgendwann wirst du immer weitergeschickt". Irgendwann höre in Heidelberg der Spaß auf.
Nachdem der Artikel erschienen war, wurde der Kellner mehrmals darauf angesprochen: Ob er denn derjenige sei, bei dem der Spaß aufhöre ... Der Kellner verklagte die Herausgeberin des Popmagazins auf Schmerzensgeld, weil sie mit der Publikation des Fotos sein Recht am eigenen Bild verletzt habe. Das Landgericht sprach ihm 2.000 Euro zu, vom Oberlandesgericht Karlsruhe wurde die Entscheidung bestätigt (6 U 209/07).
Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertige es nicht, das Foto des Kellners ohne dessen Wissen und Einverständnis zu veröffentlichen. Selbst wenn man einräume, dass die Zeitschrift das Publikum über die Arbeit von Straßenmusikern sozialkritisch aufklären wollte: Dazu sei es nicht nötig gewesen, das Foto abzubilden. Auf die Person, die einen bestimmten Musiker wegschickt, komme es nicht an, wenn es um die allgemeine Aussage gehe, dass Straßenmusiker ständig von ihren Auftrittsorten vertrieben werden.
Man hätte den Kellner auch problemlos mit den üblichen technischen Mitteln unkenntlich machen können, anstatt ihn als Holzkopf zu identifizieren und zu blamieren, der eine bekannte Persönlichkeit nicht erkannte. Der Wortbericht unterstelle ihm Humorlosigkeit und unterwürfige Sturheit. Von den Lesern werde so ein Bericht naturgemäß mit Spott und Schadenfreude aufgenommen.