KFZ-Händler "übersieht" Vorschaden
onlineurteile.de - Ein Münchner kaufte beim Kfz-Händler einen gebrauchten Audi A 6 (Kostenpunkt: 17.900 Euro). Mehrmals hatte er betont, er nehme nur ein unfallfreies Auto. Im Kaufvertrag wurde vermerkt, dem Verkäufer seien keine Unfallschäden bekannt; nach den Angaben des Vorbesitzers sei das Fahrzeug unfallfrei.
Allerdings stellte sich schnell heraus (belegt durch eine Werkstatt-Rechnung), dass der Wagen im Audi Zentrum München einige Monate vorher an der rechten Vordertür repariert worden war. Aus diesem Grund wollte der Käufer das Geschäft rückgängig machen. Beim Landgericht München I setzte er sich gegen den Händler durch (6 O 12298/02). Dass der Händler auf den Vertrag verwies und beteuerte, er habe von nichts gewusst, half ihm nicht weiter.
Er hätte den Vorschaden bemerken können und müssen, hielten ihm die Richter entgegen. Professionelle Kfz-Händler müssten die Lackschichtdicke messen. Hätte er den Wagen so auf Vorschäden untersucht, hätte er ohne weiteres feststellen können, dass die vordere rechte Tür beschädigt gewesen sei. Die Reparatur habe 1,25 Stunden gedauert und 1.153 Mark gekostet, also handle es sich auch nicht um einen Bagatellschaden. Der Händler hätte den Käufer daher über den Vorschaden informieren müssen.