Kfz-Meister will nicht zum Psychologen
onlineurteile.de - Ein Arbeitstag in seiner Werkstatt war für den Kfz-Meister mit unerträglichen Qualen verbunden: Wenn er sich nur wenige Minuten körperlich anstrengte, tat ihm alles weh. Für seinen Betrieb mit Tankstelle, den er selbst gegründet hatte, war er eine echte Belastung geworden - nie wussten die Mitarbeiter, wann sie überhaupt mit dem Chef rechnen konnten.
Deshalb beantragte der Mann Leistungen von seiner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Der Versicherer ließ erstmal ein Gutachten erstellen: Der Gutachter empfahl eine Psychotherapie, weil die chronischen Schmerzzustände psychosomatisch bedingt seien. Der Hausarzt des Patienten stimmte dem Vorschlag zu, aber der Patient lehnte Psychotherapie ab. Mit der Begründung, der Versicherte halte sich nicht an ärztliche Anweisungen, verweigerte der Versicherer daraufhin die Rente.
Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (12 U 57/01). Patienten dürften zwar Anordnungen des behandelnden Arztes nicht ignorieren, die der Berufsunfähigkeit entgegenwirken sollten. Der Gutachter, ein Professor, habe jedoch nur einen allgemeinen Ratschlag gegeben und sei nicht der behandelnde Arzt. Außerdem müsse eine Behandlung auch erfolgversprechend sein; und das sei eine Psychotherapie nur, wenn der Patient sie selbst wolle. Dem Mechaniker fehle es jedoch am notwendigen "Therapieverständnis". Da der Arbeitseinsatz des Versicherten in seinem Betrieb nicht mehr zuverlässig zu planen sei, komme auch Halbtagsarbeit nicht mehr in Frage: Der Mann sei objektiv berufsunfähig.