Kfz-Schilderpräger in der Zulassungsstelle
onlineurteile.de - In einer Kommune war die örtliche Zulassungsstelle im ersten Stock des so genannten Stadthauses untergebracht, von der Eingangshalle aus über eine Treppe erreichbar. In der Eingangshalle vermietete die Stadt ein Ladenlokal an ein Unternehmen, das Kfz-Schilder prägte.
Vorher hatte es eine Ausschreibung gegeben, dabei war ein anderer Schilderpräger nicht zum Zuge gekommen. Er eröffnete in etwa 200 Meter Entfernung vom Stadthaus ein Geschäft. Wenigstens ein Hinweisschild wolle er in der Stadthalle anbringen, beantragte er bei der Stadt. Als die Kommune sich weigerte, klagte der Unternehmer die Genehmigung ein und setzte sich durch.
Der Laden in der Stadthalle habe einen deutlichen Standortvorteil, stellte der Bundesgerichtshof fest (KZR 21/04). Wer dort seinen Wagen zulasse, komme an diesem Geschäft unmittelbar vorbei. Die Kommune als Einrichtung der öffentlichen Hand, die mit der Zulassungsstelle die Nachfrage nach Kfz-Schildern schaffe, dürfe zwar das Ladenlokal vermieten. Sie müsse dann aber anderen Schilderprägern die Chance einräumen, auf ihr Angebot hinzuweisen und am Wettbewerb teilzunehmen.