"Kick-Back"-Zahlung verschwiegen

Bank muss Fonds-Anlegern finanzielle Verluste ersetzen

onlineurteile.de - Viele Anleger hatten auf Empfehlung von Kundenberatern einer Bank Anteile an Medienfonds erworben (für 25.000 bis 50.000 Euro). Was die Kunden nicht wussten: Für den Vertrieb zahlte der Fonds an die Bank eine Provision von mindestens 8,25 Prozent des angelegten Geldbetrags. Die Fondsgesellschaft ging fast Pleite, infolgedessen verloren die Anleger das investierte Kapital.

Sie zogen vor Gericht und verklagten die Bank auf Schadenersatz: Ihre Mitarbeiter hätten die Kunden wissentlich falsch beraten und die Provision ("Kick-Back"-Zahlung) verschwiegen. Außerdem habe der Anlageprospekt den Fonds als "Garantiefonds" bezeichnet und so das Risiko verharmlost.

Da die Anlageberatung fehlerhaft gewesen sei, stehe den Anlegern Schadenersatz in Höhe der Geldanlage zu, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (17 U 67/09 u.a.).

Eine Bank müsse Kunden über Provisionszahlungen aufklären, um den damit verbundenen Interessenkonflikt offen zu legen. Wenn sie ein eigenes Interesse am Umsatz von Beteiligungen habe, müsse der Kunde das wissen: Nur so könne er beurteilen, ob ihm die Bank möglicherweise das Produkt nur deswegen empfehle, um selbst daran zu verdienen.

Diese vom Bundesgerichtshof - zu Kick-Back-Zahlungen beim Verkauf von Aktienfonds - aufgestellten Grundsätze zu den Beratungspflichten von Banken seien auch bei Medienfonds gültig. Zum Zeitpunkt, als die Anleger ihre Anteile an den Medienfonds erwarben, sei die einschlägige Rechtsprechung des BGH bereits bekannt gewesen, d.h. das Kreditinstitut habe darüber Bescheid wissen müssen.