Kind im Koma
onlineurteile.de - Nach einem Unfall erlangte das Kind das Bewusstsein nicht wieder. Es fiel ins dauerhaft ins Koma und wurde künstlich ernährt. Auf diese Weise hätte man die Körperfunktionen des Kindes noch lange aufrechterhalten können - mehr aber auch nicht. Die Ärzte erklärten den Fall für hoffnungslos. Deshalb entschieden die Eltern, künstliche Ernährung und lebenserhaltende medizinische Maßnahmen sollten eingestellt werden. Das Sterben sollten die Mediziner so begleiten, dass es ohne Leiden vor sich ging.
Daraufhin entzog das Amtsgericht Minden den Eltern das Recht der Gesundheitsfürsorge für das Kind: Ihre Pläne liefen dem Wohl des Kindes zuwider und sprengten den elterlichen Ermessensspielraum, erklärte der Amtsrichter. Dem widersprach das Oberlandesgericht Hamm (1 UF 78/07). Es hob den Beschluss des Amtsgerichts auf: So eine Maßnahme sei nur gerechtfertigt, wenn Eltern ihre Verantwortung missbrauchten.
Davon könne hier keine Rede sein. Im konkreten Fall hätten die Eltern nach reiflicher Überlegung entschieden, die Behandlung abzubrechen. Das gehöre durchaus zum verfassungsrechtlich geschützten Bereich elterlicher Verantwortung. Angesichts des Gesundheitszustands des Kindes sei der Beschluss der Eltern nachvollziehbar. Und er werde auch dem Kindeswohl gerecht, wenn man das Recht des Kindes auf menschenwürdige Behandlung berücksichtige.