Kind mit Schlaganfall ...

... in der Klinik zu langsam behandelt: Schmerzensgeld für Behinderung

onlineurteile.de - Da die Mutter berufstätig war, wurde das Mädchen nach der Schule in einem Studienseminar betreut. Die (damals: 2004) zehnjährige Schülerin fühlte sich beim Seilspringen plötzlich unwohl und sprach mit der Aufsicht. Ein Telefonat mit der Mutter ergab, dass es vielleicht neue, pupillenerweiternde Tropfen vom Augenarzt nicht so gut vertrage. Doch wenig später begann das Mädchen zu zucken, der Herzschlag wurde langsamer.

Da rief der Seminarleiter einen Notarztwagen. Die Notärztin gab dem Kind Medikamente und ließ es sofort in eine Klinik bringen. Den Ärzten dort habe von den Symptomen her klar sein müssen, dass alles auf einen Schlaganfall hindeutete - so später der medizinische Sachverständige. Dennoch ließen sie sich unverständlich viel Zeit. Fast 50 Minuten dauerte es, bis eine Computertomografie durchgeführt wurde. Bis dahin geschah nichts.

Die heute 17-jährige Schülerin blieb deswegen dauerhaft behindert, leidet an Gehstörungen, kann nicht gut greifen und links nicht gut sehen. Ihre Klage gegen die Klinik hatte beim Landgericht München I jetzt Erfolg: Es sprach ihr 120.000 Euro Schmerzensgeld zu (9 O 23466/06).

Nach dem Sachverständigengutachten stand es für das Gericht fest, dass die Klinikärzte damals zu viel Zeit verloren. Das sei als grober Behandlungsfehler zu werten. Denn bei einem Schlaganfall komme es auf jede Minute an. Auch der Notarztwagen, der das Kind schließlich in die Neurochirurgie der Uniklinik weitertransportierte, sei zu spät bestellt worden.