Kind unterwegs

Schwangere unterbricht ihre Ausbildung - kann sie trotzdem vom Vater Unterhalt verlangen?

onlineurteile.de - Die Tochter ließ sich an einer Fachschule für Sozialwesen zur Erzieherin ausbilden. Eines Tages kündigte sich Nachwuchs an. Als die junge Frau ihre Ausbildung wegen der Schwangerschaft unterbrach, wollte ihr Vater keinen Ausbildungsunterhalt mehr zahlen.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jedoch anders (13 WF 689/03). Die auswärts wohnende Tochter habe gegen ihn nach wie vor Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 600 Euro monatlich, entschieden die Richter. Denn sie habe ihre Ausbildung nicht aufgegeben, sondern nur unterbrochen. Wenn der Auszubildende an der Verzögerung nicht selbst schuld sei, bekomme er auch in der Zeit Ausbildungsunterhalt, in der er nicht an der Ausbildung teilnehmen könne. Das gelte für Krankheiten, aber auch für die Schwangerschaft.

Ob diese einem Kinderwunsch der Tochter entspringe oder nicht, sei gleichgültig. Denn die Geburt eines Kindes könne man ihr in keinem Fall als schuldhaftes Verhalten vorwerfen, das den Vater berechtigte, die Unterhaltszahlungen einzustellen. Ob der (wenig leistungsfähige) Vater des ungeborenen Kindes Alimente zahle, sei offen; für den Anspruch der Tochter auf Ausbildungsunterhalt spiele das keine Rolle.