Kind verunglückt: Vater rast mit dem Auto nach Hause

Ausnahme vom Fahrverbot ist unter Umständen möglich

onlineurteile.de - Der Telefonanruf im Büro versetzte dem Vater einen gewaltigen Adrenalinstoß: Sein Sohn, durch das "Down-Syndrom" gehandikapt, war gestürzt. Er stieg in sein Auto und fuhr sofort nach Hause. Dass er durch eine 30-km/h-Zone fuhr, übersah er völlig. Nicht so die Kamera, die dort zur Verkehrskontrolle installiert war. Mit 61 Stundenkilometern hatte er die zugelassene Höchstgeschwindigkeit so weit überschritten, dass nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot anstand.

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Ungerührt verwies der Amtsrichter darauf, dass er schon öfter wegen zu hoher Geschwindigkeit aufgefallen war. Das Oberlandesgericht Karlsruhe brachte für den besorgten Vater mehr Verständnis auf: Wenn jemand die Regeln des Straßenverkehrs nicht aus purer Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit oder Leichtsinn breche, könne man ausnahmsweise von einem Fahrverbot absehen (1 Ss 81/05).

Allerdings müsse der Familienvater die von ihm behauptete "notstandsähnliche Situation" belegen. Wenn seine Hilfe daheim tatsächlich zwingend notwendig gewesen sei (oder er dies zumindest annehmen musste), wäre der Mann nur aus Sorge um sein Kind und dessen Gesundheit zu schnell gefahren. Könne er dies in der zweiten Verhandlung vor dem Amtsgericht beweisen, bleibe ihm das Fahrverbot erspart.