Kind von einem anderen Mann

Ehemann soll dennoch für getrennt lebende Ehefrau Unterhalt zahlen

onlineurteile.de - Ihr Leben war eh schon kompliziert und jetzt wurde es noch etwas komplizierter. Die Frau hatte sich vor zwei Jahren von ihrem Ehemann getrennt und lebte mit ihrem siebenjährigen Sohn alleine. Die Scheidung lief, der Noch-Ehemann zahlte Unterhalt für seine Frau und das Kind. Kaum war der Junge eingeschult, bekam die Frau ein zweites Kind - von einem anderen Mann.

Der jedoch bestritt, dass er der Vater des Babys war und weigerte sich, auch nur eine müde Mark Unterhalt zu zahlen. Der Noch-Ehemann stellte sich nun ebenfalls stur: Seine Frau habe ihn verlassen. Solle er jetzt etwa wegen eines fremden Kindes noch länger zahlen, obwohl die Mutter jetzt eigentlich halbtags arbeiten könnte? Der Mann muss weiterhin Trennungsunterhalt zahlen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (7 UF 562/04). Allerdings nur so viel, wie er leisten müsste, wenn die Frau nur das gemeinsame Kind betreuen und nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen würde.

Kinder sollten nicht für das Verhalten ihrer Eltern büßen. Wenn die Frau keine Unterstützung mehr erhielte und gezwungen wäre, trotz Baby zu arbeiten, würden letztendlich nur die Kinder darunter leiden. Natürlich müsse auch der Vater des zweiten Kindes etwas beisteuern. Solange der jede Verantwortung bestreite, sei nichts zu holen. Wenn aber die Vaterschaft erst einmal geklärt sei, könne der Ehemann vom Kindesvater dessen Anteil am Unterhalt fordern.