Kinder am Straßenrand
onlineurteile.de - Zwei Jungs (10 und 12 Jahre alt) standen rechts von der Straße, einer auf dem kombinierten Rad- und Gehweg, der andere auf dem Grünstreifen daneben. Ohne erkennbaren Anlass lief der Zehnjährige plötzlich auf die Straße und wurde von einem Renault erfasst.
Die gegen den Autofahrer und seine Haftpflichtversicherung gerichtete Klage auf Schadenersatz wurde vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen, weil dem Fahrer kein Verschulden nachzuweisen war (14 U 125/03). Nur dann, wenn sich Kinder auffällig verhielten oder erkennbar in einer kritischen Lage befänden, müsse der Autofahrer besondere Vorsicht walten lassen, eventuell vorsorglich bremsen. Dafür habe es hier jedoch keinen Anhaltspunkt gegeben: Nach den Aussagen mehrerer Zeugen sei vor dem Unfall nichts Auffälliges passiert, was den Gedanken nahegelegt hätte, die beiden (nicht mehr ganz kleinen) Jungs würden sich verkehrswidrig verhalten. In so einer Situation könne man von einem Autofahrer nicht mehr erwarten als Konzentration und Bremsbereitschaft. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen wäre der Verkehrsunfall aber auch durch schnellere Reaktion kaum zu vermeiden gewesen.