Kinder werfen Kieselsteine auf ein Auto

Sie spielten im Garten der Kindertagesstätte: Aufsichtspflicht verletzt?

onlineurteile.de - Der Autofahrer hatte seinen Wagen auf einem Parkplatz direkt vor einer kommunalen Kindertagesstätte abgestellt. Unter Aufsicht von zwei Erzieherinnen spielten die 25 Kinder im Garten. Der Garten, in dem viele größere Kieselsteine als Ziersteine herumliegen, wird von einem grobmaschigen Gitterzaun abgegrenzt. Drei Kinder entfernten sich aus einer Gruppe, sammelten Kieselsteine auf und warfen sie "in einem Schwung" auf den dort geparkten Wagen.

Die Kratzspuren im Lack musste der Autobesitzer reparieren lassen. Dafür forderte er von der Kommune als Dienstherrin der Erzieherinnen Schadenersatz: Wenn Kinder unter ihrer Aufsicht so eine Attacke starten könnten, habe die für die Gruppe zuständige Erzieherin nicht gut genug aufgepasst.

Während die Vorinstanz die Klage mit der Begründung abgewiesen hatte, Kinder in diesem Alter müsse man nicht permanent überwachen, gab das Oberlandesgericht Koblenz dem Autobesitzer Recht (1 U 1086/11). Wenn die Kinder draußen im Garten spielten, müsse man sie besonders gut kontrollieren. Beim Toben im Freien könne schnell etwas passieren, in Spiellaune neigten Kinder auch eher zu Streichen.

Das erhöhe das Risiko. Das gelte umso mehr, wenn — wie hier — der Zaun zum Parkplatz hin durchlässig sei und zudem eine Menge Kieselsteine zum Werfen verlockten. Angesichts solcher "Gefahrenmomente" für fremdes Eigentum müssten die Kinder alle paar Minuten kontrolliert werden. Dass sie diese Aufsichtspflicht erfüllt habe, habe die Erzieherin nicht belegen können. Daher müsse die Kommune für den Schaden am Autodach einstehen.