Kinderfahrrad beschädigt fahrendes Auto

Achtjähriger haftet nicht: Kinder können Geschwindigkeit nicht einschätzen

onlineurteile.de - In einer verkehrsberuhigten "30er-Zone" rollte der Autofahrer mit seinem Wagen relativ langsam durch eine Nebenstraße. Da kam ihm auf dem Bürgersteig eine Gruppe von Kindern entgegen. Vorneweg lief ein Junge mit seinem Fahrrad. Er schob, angefeuert von den Freunden, das Rad so schnell an, wie er konnte. Dann ließ er es los und allein weiter rollen.

Nach wenigen Metern knickte der Lenker um. Das Rad änderte die Richtung, geriet auf die Straße und krachte auf das Auto. Für die Reparaturkosten, rund 1.150 Euro, forderte der Autofahrer Schadenersatz von dem Kind. Seine Zahlungsklage scheiterte in allen Instanzen, zuletzt beim Bundesgerichtshof (VI ZR 42/07).

Der Junge sei damals acht Jahre alt gewesen, so die Bundesrichter. Kinder unter zehn Jahren hafteten nicht für Unfälle (außer es handle sich um absichtliche Schädigung). Sie seien damit überfordert, Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen, insbesondere Entfernungen und Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen. Dazu komme ihre altersbedingte Impulsivität - die Lust am Spiel stehe verkehrsgerechtem Verhalten oft im Wege.

Der Junge habe beim Loslassen seines Fahrrades nicht damit gerechnet, dass das "herrenlose" Rad auf die Straße rollen würde, die Geschwindigkeit des nahenden Wagens unterschätzt oder ihn im Eifer des Gefechts gar nicht bemerkt.