Kinderwagen im Treppenhaus
onlineurteile.de - Über zehn Jahre wohnte der Mann in seiner Mietwohnung, nie gab es Ärger. Doch als er heiratete und seine Frau ein Baby bekam, begannen die Probleme mit der Vermieterin: Sie wollte den Kinderwagen nicht im Treppenhaus dulden. Seine Frau weigerte sich verständlicherweise, den Kinderwagen ständig in den zweiten Stock hinauf zu tragen. Nach langem Streit zog die Vermieterin vor Gericht und forderte, das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus zu verbieten.
Das Amtsgericht Braunschweig erklärte das Ansinnen für abwegig (121 C 128/00). Zuvor hatte sich der Amtsrichter persönlich davon überzeugt, dass das Gefährt im Treppenhaus nicht störte. Resultat: Der Hausflur sei im Erdgeschoss relativ breit, stellte er fest. "Geparkt" unter den Briefkästen der Mieter, stehe der Kinderwagen niemandem im Weg und die Briefkästen seien gut zu erreichen.
Die junge Mutter sei eine zarte Person und der Kinderwagen wiege wohl 30 bis 40 Pfund. Niemand könne von ihr erwarten, Kind und Kinderwagen täglich über die Treppe zu transportieren. Der von der Vermieterin vorgeschlagene Vorraum im Keller sei auch nicht viel einfacher zu erreichen als die Wohnung. Und die Befürchtung der Hauseigentümerin, der Kinderwagen im Treppenhaus könnte andere Mieter auf die Idee bringen, dort Fahrräder und andere Gegenstände abzustellen, habe sich bislang auch nicht bewahrheitet.