Kindesunterhalt

Muss der Unterhaltspflichtige auch für eine private Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen?

onlineurteile.de - Die zwei minderjährigen Kinder geschiedener Eltern lebten bei der Mutter. Der Vater zahlte für sie Unterhalt. Die Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wollte er allerdings nicht übernehmen. Seine Ex-Frau hätte spätestens zum Zeitpunkt der Ehescheidung mit den Kindern zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, fand er. Die Mutter zahlte die Versicherungsbeiträge und verklagte schließlich den Vater auf Kostenersatz.

Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Naumburg (4 UF 16/06). In der Regel seien Kinder in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Daher enthalte der Unterhalts-Regelbetrag keine Ausgaben für eine private Krankenversicherung. Wenn Eltern und Kinder jedoch vor der Scheidung privat krankenversichert gewesen seien, gehöre die Prämie für die private Kranken- und Pflegeversicherung zum angemessenen Unterhalt. Was unter "angemessen" zu verstehen sei, hänge bei Minderjährigen vom Lebensstandard der Eltern ab.