Kindesunterhalt geht vor

Verschuldeter Unterhaltspflichtiger muss sich dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterziehen

onlineurteile.de - Um den Unterhalt für minderjährige Kinder aufzubringen, muss der Unterhaltspflichtige Eifer bei der Jobsuche an den Tag legen, notfalls auch in eine andere Stadt umziehen usw.usf. Bei einem hoffnungslos verschuldeten geschiedenen Vater setzte der Bundesgerichtshof jetzt "noch einen drauf" und verpflichtete ihn dazu, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten (XII ZR 114/03).

Bisher, so die Bundesrichter, habe man in solchen Fällen den Unterhaltspflichtigen nicht zumuten wollen, durch Unterhaltszahlungen immer tiefer in Schulden zu geraten. Dieser Gesichtspunkt sei aber durch die Einführung der Verbraucherinsolvenz entfallen: Damit gebe es nämlich die Möglichkeit für verschuldete Unterhaltspflichtige, den Unterhalt voll zu zahlen und dennoch nach sechs Jahren von ihren übrigen Schulden befreit zu werden. Um die Unterhaltsansprüche seiner minderjährigen Kinder zu sichern und ihnen Vorrang vor allen anderen Verbindlichkeiten zu verschaffen, müsse sich der Vater dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterziehen.