Klage eingereicht und damit Steuern hinterzogen

Wer vor dem Finanzgericht lügt, macht sich der versuchten Steuerhinterziehung schuldig

onlineurteile.de - Herr T war — vermutlich — nicht der erste Steuerzahler, der zu dem Schluss kam, das Finanzamt fordere zu viel. Die Finanzbeamten hatten die Steuerbescheide für die Jahre 1993 bis 1998 zu seinen Ungunsten geändert, weil er von seiner Ehefrau getrennt lebte. Da hatte Herr T nun die pfiffige Idee, diese Tatsache zu bestreiten und sich mit seinem Anliegen gleich ans Finanzgericht zu wenden.

Er klagte also gegen die Änderungsbescheide. Das Finanzgericht solle doch bitte die falschen Bescheide des Finanzamts aufheben, trug der Steuerzahler vor, er sei mit seiner Frau nach wie vor "ein Herz und eine Seele". Die Richter ahnten schon, dass das nicht stimmte — auch deshalb, weil Herr T wegen Steuerhinterziehung vorbestraft war. Sie schalteten die Staatsanwaltschaft ein, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Und schnell stand fest: Der Steuersünder lebte von seiner Frau getrennt. Nun rächte sich sein dumm-dreistes Vorgehen: In einem Strafverfahren wurde Herr T wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dass er während des Verfahrens seine Klage gegen das Finanzamt zurücknahm, half nichts mehr.

Vergeblich legte der Mann gegen das Urteil Revision ein: Er habe doch gegenüber dem Finanzamt gar keine falschen Angaben gemacht! Und obendrein habe er die Klage zurückgezogen! Doch das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte die Strafe (4 St RR 99/12).

Ob ein Steuerzahler nun die Finanzbehörde selbst oder das Finanzgericht anlüge, um Geld vor dem Fiskus zu retten, sei gleichgültig, so das OLG. Wenn es in einem Finanzverfahren um Steuerbescheide gehe, entscheide das Finanzgericht ebenso wie das Finanzamt über die Höhe der Einkommensteuer. Mit Flunkereien vor dem Finanzgericht verfolge der Steuerpflichtige das gleiche Ziel wie mit falschen Angaben in der Einkommensteuererklärung: Steuerhinterziehung.

Dass T die Klage zurücknahm, erspare ihm die Geldstrafe nicht. Das sei ja nicht freiwillig und aus Reue geschehen. Zu diesem Zeitpunkt sei längst klar gewesen, dass es ihm nicht gelingen würde, das Finanzgericht hinters Licht zu führen. An der Klage festzuhalten, wäre also sinnlos gewesen.

T sei mit der Geldstrafe ohnehin glimpflich davon gekommen. Angesichts seiner einschlägigen Vorstrafe könne er froh sein, seine nächste Steuererklärung nicht hinter schwedischen Gardinen machen zu müssen. Das Strafgericht habe sogar den Umstand strafmildernd berücksichtigt, dass T's Täuschungsmanöver von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Denn so leichtgläubig sind Finanzrichter nun auch wieder nicht.