Kleine Radlerin kommt einem Auto in die Quere
onlineurteile.de - Eine Mutter und ihre sechsjährige Tochter waren mit Fahrrädern unterwegs - die Mutter am rechten Straßenrand, das Mädchen auf dem Gehsteig auf der anderen Straßenseite. Plötzlich fuhr das Kind vom Gehsteig herunter auf die Fahrbahn und wurde von einem entgegenkommenden Wagen erfasst. Das Kind wurde leicht verletzt, der Autolack beschädigt. Der Autofahrer warf der Mutter vor, sie habe nicht auf ihre Tochter aufgepasst und forderte Ersatz für die Reparaturkosten.
Ein Traunsteiner Amtsrichter gab ihm Recht (311 C 734/04). Wer ein sechsjähriges Kind auf dem Rad begleite, müsse so nah am Kind bleiben, dass er jederzeit eingreifen könne. Die Mutter hätte selbst auf dem Gehsteig fahren müssen - "in die falsche Richtung, ordnungswidrig, dennoch häufig anzutreffen", meinte der Richter - oder mit dem Kind zusammen am rechten Straßenrand.
Aufsichtspflichtige Erwachsene dürften kleine Kinder nicht außerhalb ihrer Reichweite fahren lassen. Sie verhielten sich nun einmal gelegentlich verkehrswidrig. Im konkreten Fall hätte die Mutter damit rechnen müssen, dass das Kind Ermahnungen und Ratschläge plötzlich vergessen und die Straße überqueren würde, um zu ihr zu kommen.