"Kleiner Feigling" contra "Frechling"
onlineurteile.de - Einen Apfel-Kräuter-Likör von einem Wodka mit Feige zu unterscheiden, dürfte Otto Normalverbraucher keine Schwierigkeit bereiten. Wenn er aber als Kunde in einem Verkaufsregal eine Flasche "Frechling" sieht, kann er sie dann mit einer Flasche "Kleiner Feigling" verwechseln? Der Produzent des Wodka mit Feige - laut Etikett "Kleiner Feigling" - nahm das jedenfalls an und verlangte von der Herstellerin des "Frechling"-Likörs, das Getränk nicht länger unter diesem Namen zu verkaufen und die eingetragene Marke löschen zu lassen.
Zunächst hatte er mit seiner Klage Erfolg. Der Bundesgerichtshof beurteilte den Markenstreit allerdings anders und wies sie ab (I ZR 289/01). Zwar klängen die Worte Frechling und Feigling ähnlich, räumten die Bundesrichter ein. Hier gehe es aber nicht um "Feigling" als isoliertes Wort, sondern um den Markennamen "Kleiner Feigling".Damit sei auch der Sinn anders. Denn das isolierte Wort "Feigling" sei negativ belegt, während die Bezeichnung "Kleiner Feigling" eher spöttisch-ironischen Charakter habe. Zumindest in der Kombination "Kleiner Feigling" sei der Sinngehalt ein deutlich anderer als bei "Frechling", was die Gefahr der Verwechslung beider Marken durch die Verbraucher ausschließe.