Kleinwagen benötigt Superplusbenzin
onlineurteile.de - Beim VW-Vertragshändler kaufte eine Frau einen VW Polo. Im Prospekt des Herstellers stand, das Auto sei mit bleifreiem Normalbenzin (91 ROZ) zu fahren. Doch bald stellte sich heraus, dass das nicht stimmte. Der Kleinwagen schluckte nur Benzin ab 95 ROZ, also teures Super- oder Superplusbenzin. Das warf nun allerdings die Kalkulationen der Käuferin, was das Auto monatlich kosten würde, über den Haufen. Sie wollte deshalb den Kauf rückgängig machen. Da der Händler damit nicht einverstanden war, traf man sich vor Gericht wieder.
Die Käuferin dürfe vom Kaufvertrag zurücktreten, urteilte das Oberlandesgericht München (18 U 2176/04). Der Händler müsse sich die Aussagen des Autoherstellers zu den Eigenschaften seines Produkts zurechnen lassen. Die Beschaffenheit des Wagens entspreche nicht den Angaben im Prospekt, er sei tatsächlich nur mit Superplus (98 ROZ) oder Superbenzin (95 ROZ) zu betreiben. Dass dies bei der Kaufentscheidung eine Rolle spiele, liege angesichts der heutigen Kraftstoffpreise auf der Hand.